Bitte melden Sie (Wiederholungs-) Rezept- und Überweisungswünsche telefonisch an, wir bereiten dann die gewünschten Formulare für Sie am selben Nachmittag oder am Folgetag vor. Inzwischen können nach Einlesen der Versichertenkarte Medikamenten-Rezepte auch digital zur Abholung in einer beliebigen Apotheke verschickt werden. Für neue Heilmittelverordnungen (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik) müssen die Kinder jedoch vor Ausstellung einer Folgeverordnung vorgestellt und untersucht werden. Ohne gültige Versicherungskarte können wir leider nur Privatrezepte ausstellen.